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Die Regelung des Unterhalts und die Verteilung des Hausrats gehören nicht zum Scheidungsverfahren. Laut Gesetz muss der Scheidungsantrag aber Angaben dazu enthalten, ob die Eheleute sich geeinigt haben oder nicht.
Diese Angabe verlangt das Gericht zur Berechnung der Kosten. Wir brauchen keine Einkommensnachweise!
Die Angaben können auch nachgereicht werden.
Alle Urkunden können auch nachgereicht werden.
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