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Verkehrsrecht

Zu diesem Bereich gehört schwerpunktmäßig nicht nur die Unfallschadensregulierung, sondern neben der Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) und Verkehrsstrafsachen auch die Beratung und Vertretung in Führerscheinsachen, z. B. nach dem Mehrfachtäter-Punktesystem oder bei Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, und jegliche Vertragsberatung rund um die Mobilität.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen der Unfallschadensregulierung. Dies umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen und die Beantwortung der damit in Zusammenhang stehenden Fragen zu Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Gutachterkosten, Kosten eines Kostenvoranschlags, Abschlepp-Kosten, Nutzungsausfall sowie Mietwagen-Kosten. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen bei Personenschäden, wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, kosmetische Operationen, Fahrtkosten sowie anderer hieraus resultierender vermehrter Bedürfnisse.

Zum Verkehrsrecht gehört auch die Beratung und Vertretung beim Abschluss und bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Kfz-Kauf-, Reparatur-, Garantie-, Miet-, Leasing-, Darlehens- und sonstiger im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen stehender Verträge, einschließlich der Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherungsverträge.

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