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Unternehmensnachfolge

Sie planen Ihren Betrieb, Ihr mittelständisches Unternehmen oder Ihr Einzelunternehmen an die nächste Generation zu übergeben oder zu verkaufen?

An der Schnittstelle zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht helfen wir Ihnen, bereits zu Lebzeiten Ihre Nachfolge im Unternehmen zukunftssicher zu planen und zu gestalten.

Bei der Übergabe Ihres Unternehmens an die nächste Generation begleitet Sie Herr Rechtsanwalt Gerald Gemüschlieff, der mit Schwerpunkten sowohl im Erbrecht als auch im Gesellschaftsrecht tätig ist.

Als Fachanwältin für Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nadine Öhlinger bei der Planung des Vermögenserhalts und der Weitergabe auch Ihres privaten Vermögens an die nächste Generation unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Absicherung im Alter zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie insbesondere auch dabei, Ihre testamentarische Verfügung als Unternehmer/in oder Ihren Erbvertrag mit den gesellschaftsrechtlichen Regelungen optimal abzustimmen. Dies erfordert vor allem, dass die Unternehmensnachfolge den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechend gestaltet wird und steuerrechtlich optimiert ist.

In Zusammenarbeit mit Steuerberatern beraten wir Sie gerne zu schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Fragestellungen.

Neben Fragen zur Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrags als Unternehmer finden wir für Sie individuelle Lösungen, wie Sie bei vorübergehender Handlungsunfähigkeit durch eine Vorsorgevollmacht oder Handlungsvollmacht für Ihr Unternehmen Vorsorge treffen können.

Lassen Sie sich von uns auch zu Möglichkeiten einer schrittweisen Unternehmensübergabe beraten. Über eine mittelbare Beteiligung am Unternehmen, z.B. in Form einer stillen Gesellschaft oder einer Unterbeteiligung, können Ihre Nachfolger frühzeitig an die Herausforderungen als die künftig in Ihrem Unternehmen Verantwortlichen herangeführt werden, ohne dass Sie sich selbst aus der Unternehmensleitung zurückziehen oder Ihre Beteiligung am Unternehmen bereits vollständig übertragen.

Ihre Rechtsanwälte