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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten sowohl die Interessen von Vermietern als auch von Mietern.

Zu unserem Leistungsspektrum für Mieter gehört neben der Beratung auch die Prüfung von Wohnraum- und Geschäftsraummietverträgen sowie Pachtverträge. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Mietminderungen, der Kontrolle und ggf. Abwehr unberechtigter Mieterhöhungen und bei der Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen.

Für Vermieter übernehmen wir die Beratung und Prüfung der Mietverträge. Wir beraten bei der Durchführung von Mieterhöhungsverlangen, sind bei der Abwehr unberechtigter Mietminderungen behilflich und vertreten die Interessen bei der Aufhebung oder Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen, auch im Rahmen von Räumungsklagen vor Gericht. Ferner helfen wir bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Mieter.

Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir sowohl die Interessen von einzelnen Wohnungseigentümern als auch von Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Schwerpunkte sind hier . die Geltendmachung und Durchsetzung von Hausgeldrückständen, die Durchführung und Abwehr von Beschlussanfechtungsklagen, die Ausarbeitung, Auslegung oder Änderung von Teilungserklärungen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Beschlussvorlagen und Eigentümerversammlungen.

Im Bereich des Maklerrechts prüfen wir Maklerverträge und sind bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen behilflich.

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