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Erbrecht

Hierzu gehört insbesondere die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und damit einhergehend die Planung der Vermögensnachfolge als auch die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten nach Eintritt des Erbfalles.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Berücksichtigung von erbschaftssteuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen, dies vor allem im Bereich der Unternehmensnachfolge.

Die Partnerschaft Dr. Schmitt & Kollegen ist Mitglied des DSE (Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.).

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