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Arbeitsrecht

Wir vertreten sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern. Dies sowohl beim Abschluss und bei Änderungen eines Arbeits- oder Dienstvertrages, als auch bei seiner Beendigung durch ordentliche oder außerordentliche ("fristlose") Kündigung mit Kündigungsschutzklage. Dabei stehen wir auch für die Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge mit Abfindungen zur Verfügung.

Weitere relevante Themen im Bereich des Arbeitsrechts sind Teilzeit- und Befristungsverträge, der Betriebsübergang, Fragen der Mitbestimmung und Involvierung des Betriebsrats, das Tarifvertragsrecht sowie die Rechte besonderer Personengruppen, z. B. mit besonderem Kündigungsschutz wie Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte und Jugendliche.

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