Unverbindliche Kontaktaufnahme anfordern!
Was ist die Summe aus 6 und 1?

   Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Steuerliche Behandlung betrieblich und beruflich veranlasster Auslandsreisen ab 1.1.2017

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 14.12.2016 die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2017 bekannt gemacht. Diese finden Sie auf der Internetseite des BMF unter: http://www.bundesfinanzministerium.de und dort unter Service -> BMF-Schreiben.

Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

Bitte beachten Sie! Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Zurück