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Status des Wachstumschancengesetzes

Nachdem der Bundestag am 17.11.2023 das sog. Wachstumschancengesetz beschlossen und der Bundesrat am 24.11.2023 seine erforderliche Zustimmung verweigert hatte, wurde am gleichen Tag der Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat am 21.2.2024 ein Ergebnis mit stark reduzierten Maßnahmen innerhalb des Gesetzespakets vorgeschlagen. Der Bundestag hat am 23.2.2024 das Vermittlungsergebnis bestätigt. Da der Bundesrat erst in seiner Sitzung am 22.03.2024 über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses befinden wird, werden wir über das endgültige Ergebnis und die sich daraus ergebenden Folgen in einer der folgenden Ausgaben berichten.

Sicher ist bereits, dass die Einführung einer Investitionsprämie durch ein neues Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz nicht kommen wird. Hierdurch sollten für Unternehmen Investitionsanreize geschaffen werden. Fest steht auch, dass es im Rahmen der Einkommensbesteuerung keine Freigrenze für Vermietungseinkünfte geben wird. Weiterhin wurde die Erhöhung der Steuerermäßigung für Aufwendungen von energetischen Sanierungen von 20 % auf 30 % gestrichen. Geplante Erhöhungen für Verpflegungsmehraufwand im Inland, die Erhöhung der Grenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (von 800 € auf 1.000 €) und die Anhebung des Freibetrags bei Betriebsveranstaltungen (von 110 € auf 150 €) unterbleiben ebenfalls. Die Sonderabschreibung für kleinere und mittlere Unternehmen (bei Unterschreiten der Gewinngrenze von 200.000 €) soll nun von geplanten 50 % auf 40 % reduziert werden. Die degressive Gebäudeabschreibung soll von 6 % auf künftig 5 % gesenkt werden. Der geplante erweiterte Verlustrücktrag bei der Einkommensteuer von 2 auf 3 Jahre sowie der geplante erweiterte Verlustvortrag im Rahmen der Gewerbesteuer wurden gestrichen.

Die reduzierte Umsatzbesteuerung für Gas- und Wärmelieferungen sollte bereits einen Monat früher als zunächst geplant, am 29.2.2024, auslaufen. Dieser Plan wurde wegen der Länge des Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben. Es bleibt daher bei der wieder erhöhten Umsatzbesteuerung ab dem 1.4.2024.

Für land- und forstwirtschaftliche Umsätze sollten der Durchschnittssteuersatz und die Vorsteuerpauschale von 9 % auf 8,4 % sinken. Diese Änderung wurde ebenfalls gestrichen. Es bleibt daher bei 9 %.

Eine Vielzahl anderer Maßnahmen wurde durch den Vermittlungsausschuss geändert, insgesamt 14 von 48 geplanten. Diese werden nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens dargestellt.

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