Unverbindliche Kontaktaufnahme anfordern!
Bitte addieren Sie 4 und 1.

   Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Höhere Pfändungsfreigrenzen seit 1.7.2017

Seit 1.7.2017 gilt die neue Pfändungstabelle nach der Zivilprozessordnung. Der unpfändbare Grundbetrag ist auf 1.133,80 Euro/Monat (vorher: 1.073,88 €/Monat) gestiegen.

Ist der Schuldner bzw. die Schuldnerin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, erhöht sich der unpfändbare Betrag entsprechend der Unterhaltsberechtigten. Bei einer Unterhaltspflicht für eine Person darf ein zusätzlicher Betrag von 426,71 €/Monat (bis 30.6.2017: 404,16 €/Monat) nicht gepfändet werden, für die zweite bis fünfte Person jeweils zusätzlich 237,73 €/Monat (bis 30.6.2017: 225,17 €/Monat).

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Zurück