„Gefällt mir“-Button von Facebook
Der Betreiber einer Website, der den „Gefällt mir“-Button von Facebook so eingebettet hat, dass schon beim Aufrufen der Seite die personenbezogenen Daten des Besuchers an Facebook übertragen werden, ist gemeinsam mit Facebook für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Regelungen verantwortlich.
Die Verantwortlichkeit für die Verarbeitungsvorgänge bezieht sich auf die Seiten, auf die der Betreiber tatsächlich Einfluss hat. Bei dem „Gefällt mir“-Button ist es die Phase der Erhebung der Daten durch das Einbetten des Buttons sowie die Übermittlung der erhobenen Nutzerdaten an Facebook, die durch Aufruf der eigenen Seite ausgelöst wird. Daher hat der Seitenbetreiber ggf. die Einwilligung des Nutzers einzuholen und muss ihn über die Datenverarbeitung informieren, bevor eine Erhebung und Übermittlung der Daten erfolgt.