Doch keine Erhöhung der Künstlersozialversicherung in 2021
Entgegen ursprünglicher Festlegung und unserer Mitteilung in der Januar-Ausgabe 2021 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung (KSV) auch im Jahr 2021 stabil bei 4,2 % (vorgesehen war 4,4 %). Die Beibehaltung des Abgabesatzes auch im Jahr 2021 wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel im Haushaltsgesetz 2021 möglich. Damit wird der schwierigen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen.
Anmerkung: In dem Gesetz zur KSV ist eine sog. Generalklausel enthalten, wonach auch Unternehmen zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, die zwar nicht zu den typischen Verwertern von Kunst und Publizistik gehören, die aber sonst für Zwecke ihres Unternehmens nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Werke und Leistungen nutzen und im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielen wollen.
Nicht zur Bemessungsgrundlage der KSV gehören z. B. Zahlungen an eine KG, OHG, GmbH, GmbH & Co. KG, sofern diese im eigenen Namen handeln, AG, e. V., öffentliche Körperschaften und Anstalten.
Kurz berichtet
Corona-Überbrückungshilfe unpfändbar: Die sog. Corona-Überbrückungshilfe, die nach den Richtlinien des Landes NRW für kleine und mittelständische Unternehmen gezahlt wird, ist jedenfalls bei summarischer Prüfung unpfändbar. Die zur Corona-Soforthilfe in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Rechtsprechung ist auch auf die Corona-Überbrückungshilfe übertragbar, so das Finanzgericht Münster in einem Beschluss vom 22.10.2020.
Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen |
seit 1.7.2016 = - 0,88 % 1.1.2015 – 30.6.2016 = - 0,83 % 1.7. – 31.12.2014 = - 0,73 % 1.1. – 30.6.2014 = - 0,63 % Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: http://www.bundesbank.de/Basiszinssatz |
Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB) |
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte zzgl. 40 € Pauschale |
Verbraucherpreisindex (2015 = 100) |
2020: Dezember = 105,5; November = 105,0; Oktober = 105,9; September = 105,8; August = 106,0; Juli = 106,1; Juni = 106,6; Mai = 106,0; April = 106,1; März = 105,7; Februar = 105,6; Januar = 105,2 Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter: https://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreisindex |
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