Vertragsrecht
Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich im Zusammenhang mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen.
Hierzu zählen neben den klassischen Verträgen wie Kaufverträge, Werk- und Werklieferungsverträge, Darlehens-, Leih- und Schenkverträge, auch Telefon-/Handyverträge ebenso wie sonstige zwischen zwei oder mehreren Personen abgeschlossene Verträge.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche sowie bei der Geltendmachung von Mängelrechten, Garantie- und Schadensersatzansprüchen ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Gerne entwerfen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Verträge, überprüfen oder gestalten Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und führen für Sie Vertragsverhandlungen.
RA Walther Hindenlang
RA Alwin Kunkel
RAin Nadine Öhlinger
RA Kai Recklies