Verkehrsrecht
Zu diesem Bereich gehört schwerpunktmäßig nicht nur die Unfallschadensregulierung, sondern neben der Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) und Verkehrsstrafsachen auch die Beratung in Führerscheinsachen und jegliche Vertragsberatung rund um die Mobilität.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen der Unfallschadensregulierung. Dies umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen zu Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Gutachterkosten, Kosten eines Kostenvoranschlags, Abschlepp-Kosten, Nutzungsausfall sowie Mietwagen-Kosten. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten hinsichtlich entstehender Ansprüche bei Personenschäden, wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, kosmetische Operationen, Fahrtkosten sowie vermehrte Bedürfnisse.
RA Walther Hindenlang (Fachanwalt für Verkehrsrecht)
RAin Karin Birthelmer (Fachanwältin für Verkehrsrecht)
RA Alwin Kunkel (Fachanwalt für Verkehrsrecht)