Miet-, Pacht- und WEG-Recht
Wir beraten Wohnungseigentümer und Verwalter bei Fragen des Wohnungseigentumsrechts und unterstützen bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen von Wohnungseigentümern und Verwaltern.
Dazu gehört ebenfalls die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Wir unterstützen bei der Erstellung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen. Ebenfalls setzen wir Ansprüche von Vermietern und Mietern bei ausstehenden Mietforderungen bzw. Mietminderungen durch. Dies umfasst ggf. die Erhebung einer Räumungs- und Zahlungsklage, auch hinsichtlich bestehender Rückstände aus Nebenkostenabrechnungen sowie die Klärung der Frage einer Kautionsleistung.
RA Michael Recklies
RA Kai Recklies (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
RAin Nadine Öhlinger