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Zwangsvollstreckungs- und Inkassorecht

 

Im Bereich des Inkasso machen wir für Sie ausstehende Forderungen gegenüber Kunden und Auftraggebern geltend.


Die Kosten unserer Inanspruchnahme sind von den säumigen Kunden bzw. Auftraggebern bei Zahlungsverzug zu erstatten, so dass wir diese zusammen mit Ihrer offenen Forderung geltend machen können.

 

Innerhalb der Zwangsvollstreckung beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung vorhandener Schuldtitel sowie der Abwehr unbegründeter oder unzulässiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

 

RA Michael Recklies
RA Walther Hindenlang
RA Alwin Kunkel
RAin Nadine Öhlinger



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