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Familienrecht

 

Von diesem Tätigkeitsbereich umfasst sind sowohl die Beratung anlässlich der Eheschließung als auch bei Trennung oder Scheidung. Damit einhergehend übernehmen wir auch die Gestaltung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

 

Typische Regelungsbereiche sind der Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich sowie die vermögensrechtliche Auseinandersetzung.



RA Gerald Gemüschlieff (Fachanwalt für Familienrecht)
RAin Nadine Öhlinger (Fachanwältin für Familienrecht)

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