Familienrecht
Von diesem Tätigkeitsbereich umfasst sind sowohl die Beratung anlässlich der Eheschließung als auch bei Trennung oder Scheidung. Damit einhergehend übernehmen wir auch die Gestaltung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Typische Regelungsbereiche sind der Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich sowie die vermögensrechtliche Auseinandersetzung.
RA Gerald Gemüschlieff (Fachanwalt für Familienrecht)
RAin Nadine Öhlinger (Fachanwältin für Familienrecht)