Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Hierzu gehört insbesondere die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und damit einhergehend die Planung der Vermögensnachfolge als auch die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten nach Eintritt des Erbfalles.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Berücksichtigung von erbschaftssteuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen, dies vor allem im Bereich der Unternehmensnachfolge.
Die Partnerschaft Dr. Schmitt & Kollegen ist Initiator und Ausrichter der Karlsruher Erbrechtstage und Mitglied des DSE (Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.).
RA Gerald Gemüschlieff
RAin Nadine Öhlinger