Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
Das Betreuungsrecht umfasst die Vertretung der Interessen von Personen, bei denen das zuständige Betreuungsgericht zu dem Ergebnis gelangt ist, dass eine partielle oder vollständige Hilflosigkeit im täglichen Geschäftsverkehr vorhanden ist.
Die Betreuung bedeutet eine langfristig in vielen Lebensbereichen zur Seite gestellte Hilfe wie die Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Regelung des Aufenthalts. Ziel der Betreuung ist die Hilfe zu einem selbstbestimmten und freien Leben.
Die Vormundschaft hingegen bezeichnet eine gesetzliche Fürsorge für unmündige Personen, denen die Geschäftsfähigkeit fehlt. Somit wird der Vormund zum gesetzlichen Vertreter minderjähriger Personen, die keine elterliche Sorge genießen oder deren Eltern nicht zur Sorge berechtigt sind. Bei volljährigen Menschen spricht man nicht von einem Vormund, sondern von einem gesetzlichen Betreuer.