Bau- und Architektenrecht
Wir stehen sowohl Auftragnehmern wie auch Auftraggebern bei der Realisierung ihrer Ansprüche aus Werk- oder Architektenverträgen zur Verfügung.
Dies gilt sowohl für die Beratung im Rahmen der Vertragserstellung als auch bei der Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsrechten oder der Durchsetzung von Werklohnforderungen.