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Bau- und Architektenrecht

 

Wir stehen sowohl Auftragnehmern wie auch Auftraggebern bei der Realisierung ihrer Ansprüche aus Werk- oder Architektenverträgen zur Verfügung.


Dies gilt sowohl für die Beratung im Rahmen der Vertragserstellung als auch bei der Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsrechten oder der Durchsetzung von Werklohnforderungen.


RA Michael Recklies
RA Kai Recklies

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