Rechtsgebiete
Die Mitgliedschaft der Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein und den angeschlossenen Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Wohn- und Mietrecht, Familienrecht und Erbrecht, im Deutschen Forum für Erbrecht und in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V., die Übernahme verschiedener Verbandstätigkeiten sowie der regelmäßige Besuch von Fachtagungen und Seminaren gewährleisten eine ständige Sicherung der Qualität der anwaltlichen Dienstleistung.
Die Partnerschaft berät ständig Unternehmen des Mittelstandes aus den Bereichen der Immobilien- und Bauwirtschaft, des Maschinenbaus, der Computer- und IT-Branche, des Gesundheitswesens sowie des Handels und vertritt diese Unternehmen vor Gericht.
Ihre Mandanten vertritt die Partnerschaft außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren im Zivilrecht, insbesondere in Streitigkeiten auf den Rechtsgebieten des Straßenverkehrs-, Versicherungsvertrags- und Schadensersatzrechts, des Familien- und Erbrechts, des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Baurechts, des Miet-, Leasing- und Wohnungseigentumsrechts sowie des allgemeinen Vertragsrechts. Sie bietet darüber hinaus die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen (Bußgeldverfahren).
Die Partnerschaft ist ebenfalls im Forderungsmanagement tätig. Bei Beitreibungen in größerer Anzahl bietet die Partnerschaft auf die Bedürfnisse der Organisation des jeweiligen Auftraggebers zugeschnittene, EDV-unterstützte und ihn entlastende Verfahren an.
Arbeitsrecht
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Bau- und Architektenrecht
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Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
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Familienrecht
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Handels- und Gesellschaftsrecht
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Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Medien- und IT-Recht
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Kredit- und Leasingrecht
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Makler- und Immobilienrecht
Miet-, Pacht- und WEG-Recht
Reiserecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Vorsorgeangelegenheiten
Zwangsvollstreckungs- und Inkassorecht