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Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft der Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein und den angeschlossenen Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Miet-und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht und Erbrecht, im Deutschen Forum für Erbrecht und in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht, Vermögensnachfolge e.V. sowie in der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht und die Übernahme verschiedener Verbandstätigkeiten sowie der regelmäßige Besuch von Fachtagungen und Seminaren gewährleisten eine ständige Sicherung der Qualität der anwaltlichen Dienstleistung.

Partnerschaft

Die Partnerschaft berät ständig sowohl Unternehmen des Mittelstandes aus den Bereichen der Immobilien- und Bauwirtschaft, des Maschinenbaus, der Computer- und IT-Branche, des Gesundheitswesens und des Handels sowie Privatpersonen.

Die Partnerschaft vertritt ihre Mandanten vor Gericht und außergerichtlich im Bereich des Zivilrechts, insbesondere in Streitigkeiten auf den Rechtsgebieten des Straßenverkehrs- und Schadensersatzrechts, des Familien- und Erbrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des MIet- und Wohnungseigentumsrecht sowie des allgemeinen Vertragsrechts. Sie bietet darüber hinaus die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen (Bußgeldverfahren).

Die Partnerschaft ist ebenfalls im Forderungsmanagement tätig. Bei Beitreibungen in größerer Anzahl bietet die Partnerschaft auf die Bedürfnisse der Organisation des jeweiligen Auftraggebers zugeschnittene, EDV-unterstützte und ihn entlastende Verfahren an.